Lernförderung und Nachhilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler Anspruch auf eine geförderte Lernförderung haben.

Was ist Lernförderung?

Die Lernförderung ist Teil der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, entscheidet die zuständige Stelle, nicht wir.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die notwendigen Informationen zum Ablauf zu klären, und stellen die Unterlagen bereit, die wir als Anbieter beisteuern können.

Fragen zur Lernförderung

Typischer Ablauf

  • Antrag bei der zuständigen Stelle
  • Bestätigung durch die Schule, sofern erforderlich
  • Bewilligung abwarten
  • Auswahl eines Anbieters
  • Start der Nachhilfe

Hinweis: Dieser Ablauf ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Die Voraussetzungen können je nach Kommune abweichen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Unterstützung zu Ihrem Kind passt.

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